Muss ich nach einem Wohnwechsel einen Schwerbehindertenausweis umschreiben lassen?Muss ich nach einem Wohnwechsel einen Schwerbehindertenausweis umschreiben lassen?
Die Feststellung einer Schwerbehinderung gemäß dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) erfolgt auf Antrag der betroffenen Person durch die zuständige Behörde am Wohnsitz. Gemäß § 69 Abs. 1 SGB IX sind hierfür