Kranken- und Taxifahrten bei Pflegegrad 4:
So beantragen Sie Ihre Freikilometer!
- Wenn Sie Pflegegrade 4 haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen kostenlose Kranken- oder Taxifahrten beantragen.
Damit diese Kosten übernommen werden, müssen Sie einige Schritte beachten.
Hier ist eine einfache Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Schritt 1:
- Prüfen, ob Sie anspruchsberechtigt sind!
- In der Regel haben Sie mit Pflegegrad 4 Anspruch auf Fahrten zu medizinisch notwendigen Behandlungen, wenn:
- ✔ Sie müssen regelmäßig zu ärztlichen Behandlungen, Dialysen, Chemotherapie oder Strahlentherapie gehen.
- ✔ Sie eine Genehmigung Ihrer Krankenkasse für die Beförderung haben.
💡 Wichtig:
- Für Notfälle brauchen Sie keine vorherige Genehmigung – dann übernimmt die Krankenkasse automatisch die Kosten für den Rettungswagen.
Schritt 2:
Ärztliche Verordnung für die Fahrten einholen!
- Sie benötigen eine Transportverordnung (auch „Muster 4“ genannt) von Ihrem behandelnden Arzt.
Diese Verordnung enthält:
Ihre Diagnose
- Den Grund für den Transport
- Die Häufigkeit der Fahrten
- Ob ein Krankenwagen, Krankentransportwagen oder ein Taxi erforderlich ist.
💡 Tipp:
- Der Arzt kann auch vermerken, ob eine Begleitperson mitfahren muss.
Schritt 3:
- Genehmigung bei der Krankenkasse beantragen!
- Nachdem Sie die ärztliche Verordnung haben:
- ✅ Reichen Sie diese bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein (per Post, online oder persönlich).
- ✅ Warten Sie auf die schriftliche Bestätigung der Krankenkasse.
- ✅ Manche Kassen haben bereits eine Dauergenehmigung, wenn Sie Pflegegrad 4 haben – dann müssen Sie nicht jedes Mal neu beantragen.
💡 Tipp:
- Falls Ihre Kasse eine Zuzahlung verlangt, liegt diese meist bei maximal 10 € pro Fahrt, jedoch höchstens 2 % Ihres Jahreseinkommens.
- Mit einem Befreiungsantrag können Sie sich davon befreien lassen, wenn Sie finanziell stark belastet sind.
Schritt 4:
Kranken- oder Taxi-Transport organisieren!
- Sobald die Krankenkasse die Kostenübernahme bestätigt hat:
- ✅ Kontaktieren Sie einen Taxi- oder Krankentransportdienst Ihrer Wahl.
- ✅ Zeigen Sie dem Fahrer die Transportverordnung und Genehmigung.
- ✅ Falls die Kasse direkt abrechnet, müssen Sie nichts bezahlen – andernfalls die Rechnung aufbewahren und einreichen.
💡 Wichtig:
- Falls Sie einen spezialisierten Krankentransport (z. B. mit Liege oder medizinischer Betreuung) benötigen, müssen Sie dies bei der Buchung direkt angeben.
Schritt 5:
Regelmäßige oder dauerhafte Fahrten einrichten!
Wenn Sie regelmäßig zur Behandlung müssen (z. B. Dialyse oder Bestrahlung):
- ✅ Besprechen Sie mit der Krankenkasse, ob eine Dauerverordnung möglich ist.
- ✅ Lassen Sie sich eine feste Taxi- oder Transportfirma zuteilen, um Stress zu vermeiden.
💡 Tipp:
- In manchen Regionen gibt es spezielle Krankentransporte für Menschen mit Pflegegrade, die auf solche Fahrten spezialisiert sind.
Zusätzlicher Hinweis:
Fahrten zu nicht-medizinischen Terminen!
- Falls Sie mit Pflegegrad 4 zu anderen Terminen (z. B. Behörden, private Besuche) gefahren werden möchten, können Sie:
- ✔ Den Mobilitätszuschuss aus der Pflegekasse nutzen (Pflegegeld oder Entlastungsbetrag von 125 € monatlich).
- ✔ Beim Sozialamt einen Antrag auf Mobilitätshilfe stellen (falls geringes Einkommen).
Fazit:
- Mit Pflegegrad 4 stehen Ihnen kostenlose oder bezuschusste Krankenfahrten zu wichtigen Behandlungen zu.
- Der wichtigste Schritt ist die ärztliche Verordnung und die Genehmigung der Krankenkasse.
- Sobald das erledigt ist, können Sie Ihren Transport organisieren und die Kosten werden in der Regel übernommen.
Falls Ihre Kasse sich querstellt oder Fragen auftauchen, lohnt es sich, sich von einer Pflegeberatungsstelle oder dem Sozialdienst eines Krankenhauses helfen zu lassen.